Guten Morgen,
folgender Fall bereitet mir momentan ein wenig Kopfzerbrechen:
Im Grundbuch eingetragene Eigentümerin A (insg. vier Kinder; Ehemann vorverstorben) verstirbt im Jahre 1995 und wird beerbt von ihren drei Kinder B, C und D, sowie von ihren Enkeln F und G (für das vorverstorbene Kind E).
2001 überträgt das Kind B mittels notariellen Kaufvertrags über einen Erbteil und/oder Pflichtteil seinen Erbteil auf seinen Geschwisterteil C und auf die Enkel F und G. In selbiger Urkunde heißt es:
„C,F und G (alle Erwerber) sind sich untereinander einig, dass bei der Auseinandersetzung zwischen ihnen das Verhältnis G zu 1/2, C und F je zu 1/4 anzuwenden ist.
Alle Beteiligten beantragen die Berichtigung des Grundbuchs Blatt XXX nach Maßgabe vorstehender festgestellter Beteiligung.“
Dieser Antrag wurde vom Notar jedoch nie beim GBA eingereicht. Der beurkundende Notar ist vor einigen Jahren verstorben, seine Urkunden werden seitdem im hiesigen Amtsgericht verwahrt.
Aufgrund eines langjährigen Rechtsstreits und der Sterbefälle von B und D im Jahre 2013, wird die Grundbuchberichtigung erst im Jahre 2014 wie folgt vorgenommen:
2.1 Erbe1 des B
2.2 Erbe2 des B
2.3 Erbe3 des B
zu 2.1 - 2.3 in Erbengemeinschaft nach B (nachverstorbenes Kind)
2.4 Erbe1 des D
2.5 Erbe2 des D
2.6 Erbe3 des D
zu 2.4 - 2.6 in Erbengemeinschaft nach D (nachverstorbenes Kind)
2.7 C (überlebendes Kind)
2.8 F (Enkel)
2.9 G (Enkel)
zu 2.1 - 2.9 in Erbengemeinschaft nach A
Dieser Eintragung liegen drei Erbscheine (nach A aus 11/2013, nach B aus 02/2014 und nach D aus 09/2014) zugrunde.
Nun meldet sich ein anderer Notar und weist daraufhin, dass die Eintragung der Erbengemeinschaft nach B aufgrund des Kaufvertrags nicht hätte erfolgen dürfen, reicht eine beglaubige Fotokopie des Erbteilsübertragungsvertrag von 2001 ein und „bittet um Vollzug“ des in der Urkunde gestellten Grundbuchberichtigungsantrags (Also Erbengemeinschaft nach B raus und entsprechende Übertragung auf C, F und G).
Was sind Eure Gedanken zum obigen Fall? Kann die Eintragung problemlos erfolgen? Wie würdet ihr eine evtl. Eintragung formulieren?
LG