Hallo ihr,
ich studiere Jura im 2. Semester und würde aufgrund der Unsicherheit des Staatsexamens gerne Rechtspfleger werden. (Habe nun auch eine Zusage für 2018 in Ba.-Wü.)
Nun zu meiner Frage:
Kann ich nach meinem Rechtspfleger (RP)-Diplom mein Jurastudium fertig machen ohne das Geld zurück zahlen zu müssen und aus dem Beamtendienst entlassen zu werden?
Was gibt es denn für Möglichkeiten ? und wenn ich mich aus dem Beamtendienst entlasse um etwas anderes zu machen, kann ich dann evtl. wieder als RP zurück kehren? (bzw. als Richter oder Staatanwalt nochmal verbeamtete werden)
Danke für Eure Antworten im Voraus.