Die im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragene A ist verstorben.
Beantragt ist die Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge auf der Grundlage eines notariellen Erbvertrags zwischen den Ehegatten A und B. B ist noch am Leben.
Im Erbvertrag ist der Sohn S als Alleinerbe eingesetzt. Im Wege des Vermächtnisse wird B der Nießbrauch am gesamten Nachlass "mit dem gesetzlichen Inhalt und dem Anspruch auf ordnungsgemäße Bestellung, wahlweise am Gegenstand oder den Erbteilen der Abkömmlinge" zugewendet. B wird zum Testamentsvollstrecker ernannt, mit der Aufgabe der Verwaltung des Nachlasses für die Zeit des Bestehens des Nießbrauchs sowie zur Erledigung aller Tätigkeiten und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vermächtnisse stehen".
Ist der Testamentsvollstreckervermerk im Grundbuch einzutragen?