Hallo!
Ich habe folgenden Fall:
Der Hofeigentümer ist verstorben. Neben dem Hof war er noch Eigentümer in zwei weiteren Grundbüchern ohne Hofzugehörigkeitsvermerk. In einem davon ist derzeit noch seine vorverstorbene Mutter eingetragen (Erbschein liegt aber vor).
Da LW-Gericht hat ein Hoffolgezeugnis mit dem Zusatz erteilt, dass der Grundbesitz in den beiden weiteren Nicht-Hof-Grundbüchern ebenfalls mit zum Hof gehört.
Der Landwirtschaftsrichter meint, ich könne die Nicht-Hof-Grundbücher mit dem vorliegenden Hoffolgezeugnis berichtigen. Ich bin der Meinung, dass für die Berichtigung der Nicht-Hof-Grundbücher ein Erbschein erforderlich ist. Alternativ könnte noch ein Feststellungsverfahren gemacht werden, dass der Grundbesitz zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers mit zum Hof gehörte.
Wie seht ihr das?