Der Neffe A wurde auf Vorschlag der Betreuungsbehörde imWege der einstweiligen Anordnung zum Betreuer seines Onkels B bestellt.
DieBetreuungsbehörde ist auch damit einverstanden, dass dieser Neffe auch zumendgültigen Betreuer bestellt wird.
Sind die anderen vorhandenen Neffen und Nichten von derBetreuerbestellung zu benachrichtigen ?