Unsere Firma hat eine erstrangige Briefgrundschuld über 50.000 Euro bei einer Eigentumswohnung eingetragen. Nun wird die Zwangsversteigerung von einer nachrangig eingetragenen Zwangssicherungshypothek über 20.000 Euro betrieben.
Sofern kein Beitritt aus unserer Briefgrundschuld heraus erfolgt, bleiben die 50.000 Euro meines Wissens ein bestehen bleibendes Recht.
Der Verkehrswert beträgt 25.000 Euro.
Vermutlich wird kein Gebot abgegeben, da der Erwerber zusätzlich zum Gebot die 50.000 Euro übernehmen müsste.
Was passiert aber, wenn jemand doch zum Beispiel 20.000 Euro bietet und den Zuschlag erhält?
Verfahrenskosten angenommen : 5.000 Euro
1. Erhält der betreibende, aber nachrangige Gläubiger die verbleibenden 15.000 Euro und die Briefgrundschuld bleibt voll bestehen ?
2. Oder erhalten wir, also die vorrangige Briefgrundschuld die 15.000 Euro und das bestehen bleibende Recht wird entsprechend gemindert ?
Die laufenden Zinsen die über den bar zu zahlenden Teil des geringsten Gebotes zu erzielen sind, hab ich bewusst vernachlässigt, da es in erster Linie darum geht welcher Gläubiger zuerst bedient wird.