Erbbaurecht erloschen oder Nutzungsrecht

  • Flurstück 1 ist eingetragen in Blatt 1000 BVn 100 Eigentümer Stadtgemeinde A 1929, Erbbaurecht an Flurstück 1 Blatt 8000 Eigentümer B.

    Das beweist leider nur, das es 1929 ein Erbbaurecht gab. Das Vermögen der Stadtgemeinde A wurde in Volkseigentum überführt. Ein Erbbaurecht gibt es nicht mehr. Es könnte eventuell noch ein Nutzungsrecht bestehen.

    Es konnte nur archiviert aus dem Grundbucharchiv angefordert werden.

    Was sagt das archivierte Blatt 1000 über das weitere Schicksal des Grundstücks aus?

    Ein nicht gebuchtes Flurstück darf es nicht geben. Es wäre bei der Einführung von Collido aufgefallen.

  • also ich habe mir nochmal das ALB angesehen. da steht:

    Blatt 1000 Flurstück 1 BVNr. 85 Eigentümer Stadtgemeinde A - im Grundbuch nicht gebucht

    Von Blatt 1000 habe ich nur noch eine Kopie da, ein Schließugnsvermerk oder Abbuchungsvermerk ist nicht vorhanden.

    Auf einem DDR Colido 1000 steht Eigentümer Stadtgemeinde durchgestrichen - Eigentumd es Volkes rechtsträger Rat der Stadt A
    Erbbauberechtigter B Erbbaugrundbuch Blatt 8000
    dann ist BVN 85 mit dem Flurstück angegeben udn ein Stempel nicht scannen.

    Werde mir aber nochmal das Blatt 1000 als Papiergrundbuch holen.

  • Wenn es Volkseigentum war, müßte es ein Bestandsblatt gegeben haben, das unter normalen Umständen wieder zu einem Grundbuch mutiert wäre.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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