Flurstück 1 ist eingetragen in Blatt 1000 BVn 100 Eigentümer Stadtgemeinde A 1929, Erbbaurecht an Flurstück 1 Blatt 8000 Eigentümer B.
Das beweist leider nur, das es 1929 ein Erbbaurecht gab. Das Vermögen der Stadtgemeinde A wurde in Volkseigentum überführt. Ein Erbbaurecht gibt es nicht mehr. Es könnte eventuell noch ein Nutzungsrecht bestehen.
Es konnte nur archiviert aus dem Grundbucharchiv angefordert werden.
Was sagt das archivierte Blatt 1000 über das weitere Schicksal des Grundstücks aus?
Ein nicht gebuchtes Flurstück darf es nicht geben. Es wäre bei der Einführung von Collido aufgefallen.