Im Grundbuch ist ein Hypothek ohne Brief für eine Bausparkasse mit einem Sperrvermerk nach § 70 VAG eingetragen. Die Hypothek wird unter Zustimmung des Eigentümers zur Löschung bewilligt und beantragt. Bzgl. der Löschungszustimmung des Treuhänders wird vorgetragen, dass diese nicht erforderlich sei, da ein Treuhändersperrvermerk nur für eine Versicherung, nicht aber für eine Bausparkasse eingetragen werden könne.
Kann die Hypothek mit den vorliegenden Erklärungen gelöscht werden?