Hallo zusammen!
Ich habe hier den Antrag eines Rechtsbeistandes auf Unterteilung seiner TE vorliegen. Ursprünglich handelte es sich um zwei Teileigentumseinheiten gebucht in zwei Blättern. Dann beantragte er vor 2 Jahren die Zusammenlegung, welche auch erfolgt ist.
Nun beantragt er eben die neuerliche Aufteilung.
Abgeschlossenheitsbescheinigung und Pläne liegen vor. Der Rechtsbeistand beantragt die Aufteilung formlos.
Geht das denn? Im Schöner/Stöber zu Rn. 2975 heißt es zwar, dass die einseitige Erklärung ausreicht, aber doch nicht formlos oder? Ich würde eine Unterschriftenbeglaubigung anfordern.