Moin,
ich habe hier mal was besonderes:
Es wird Pfändung beantragt wegen Unterhalt. UVG-Leistungen werden bezogen in Höhe von 154,00 € monatlich.
Die Pfändung soll über 100 % des Mindestunterhaltes abzüglich hälftigen Kindergeldes und abzüglich der UVG Leistung- also in Höhe von 96,00 € erfolgen.
Meine Frage dazu: gehe ich richtig in der Annahme, dass dies möglich ist? Gehe ich weiterhin richtig in der Annahme, dass ich bei Festsetzung des pfandfreien Betrages diesen um die 154,00 € erhöhen muss (also 900,00 € Selbstbehalt zzgl. 154,00 € Leistung UVG)
, damit auch die Unterhaltsvorschusskasse notfalls den auf sie übergegangenen Anspruch pfänden kann?
Danke schon einmal, ist für mich was neues.
Gruß
de Insulaner