Hallo,
Ein Gläubiger (Ehefrau) möchte aus einem Vergleich vollstrecken. In dem Vergleich haben sich die Eheleute u.a. wie folgt geeinigt: "Die Parteien sind sich weiter einig, dass die Steuerrückzahlungen für die Jahre 2015 und 2016 zu gleichen Teilen geteilt werden".
Der Gläubiger-Vertreter fügt seinem PfÜB-Antrag nun eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs und einfache Kopien der Steuerbescheide von 2015 und 2016 bei und möchte jeweils die Hälfte des festgesetzten Betrages vollstrecken.
Geht das so einfach?
Was sagt ihr dazu? Ich bin in Vollstreckungssachen leider noch ein Neuling mit vielen, vielen Fragen...
Vielen Dank fürs Mitdenken.