Eine belgische Aktiengesellschaft (N.V. / S.A.) ist alleiniger Gesellschafter einer deutschen GmbH und beschließt mittels privatschriftlichem Gesellschafterbeschluss einen Geschäftsführerwechsel bei der deutschen GmbH. Der Beschluss ist unterschrieben von einer Person A. Ich frage mich, wie ich nun nachweisen kann, dass diese Person die belgische Aktiengesellschaft allein vertreten darf.
Die Vertretung einer belgischen Aktiengesellschaft obliegt grundsätzlich dem Verwaltungsrat, der aus mindestens drei (natürlichen oder juristischen) Personen besteht. Die Mitglieder des Verwaltungsrats handeln grundsätzlich gemeinschaftlich. Allerdings kann die Satzung Abweichendes bestimmen und auch einem Mitglied Einzelvertretungsmacht einräumen (sog. administrateur délégué).
In der Zentralen Datenbank der Unternehmen (Link) sind bei der belgischen Aktiengesellschaft vier Verwalter eingetragen, weiter drei "Dauervertreter einer Rechtsperson" (Permanent representative legal person / Représentant permanent personne morale) und ein "beauftragter Verwalter" (Managing Director / Administrateur délégué).
Nach dem oben gesagten ergibt sich m.E., dass der bauftragte Verwalter (administrateur délégué) die AG alleine vertreten darf. Problem: A, der den Beschluss unterschrieben hat, ist nicht als beauftragter Verwalter, sondern als einer der drei Dauervertreter einer Rechtsperson eingetragen, über deren Vertretungsmacht mir nichts näher bekannt ist.
Meine Frage:
Angenommen, der eingetragene beauftragte Verwalter würde den Beschluss (zusätzlich) unterschreiben, müsstem dem Registergericht dann überhaupt noch weitere Nachweise vorgelegt werden, nachdem die Zentrale Datenbank der Unternehmen frei einsehbar ist (auch in deutscher Sprache)?
Angenommen, es liegt weiter nur die Unterschrift des "Dauervertreters einer Rechtsperson" vor, wie kann dessen alleinige Vertretungsmacht nachgewiesen werden? Vertretungsbescheinigung eines belgischen Notars? Ins deutsche übersetzte Version der Satzung?
In der Zentralen Datenbank der Unternehmen sind auch die Mitteilungen im belgischen Staatsanzeiger (Moniteur belge) verlinkt, aber hier konkret nur in holländischer Sprache.
Ich habe übrigens ältere Beiträge gefunden, durch die ich meine Frage aber noch nicht beantworten konnte.
Vielen Dank für eure Einschätzungen!