Ich habe folgende Bewilligung und folgenden Antrag:
Die Vertragsteile sind über die entsprechende Änderung der geltenden Benutzungsregelung einig und bewilligen und beantragen die Eintragung dieser Änderung im Grundbuch.
Die Vertragsteile tauschen die Nutzung der TG-Stellplätze. Eine Benutzungsregelung gibt es zwar, wurde jedoch nie dinglich gesichert.
Meine Frage: Muss ich die Änderung der Benutzungsregelung im Grundbuch eintragen, wenn die Benutzungsregelung selbst nie eingetragen war?