Hallo,
im vorliegenden Fall ist in Abt.II ein Recht eingetragen. Die Berechtigten dieses Rechtes sind in Erbengemeinschaft eingetragen. Nun bewilligt und beantragt der Berechtigte x für sich die Löschung des Rechtes, also nur hinsichtlich des Berechtigten X.
Ich meine, dass das nach §2033 Abs.2 BGB nicht funktioniert...
Hat jemand evtl. eine Entscheidung dazu gefunden oder kennt sich mit dem Thema gut aus?
Vielen DanK!