Hallo,
einmal gehts um die Belege und um den Vorwurf des Betruges des Antragstellers. An sich würde ich dafür BerH gewähren, grds. geht ja eh dann nur die Beratung.
Der Ast hat ausführlich die Kontoauszüge von ihm und seiner Frau eingereicht, die Familie bezieht Leistungen nach SGB II + Kindergeld, hierzu hab ich die Nachweise. Einzig die Miete, Mietvertrag liegt vor, hat er immer bar geregelt. Nun kann er die Dame (Vermieterin) scheinbar nicht zu einem Schreiben oder so bewegen, da diese wohl nun in einer Einrichtung ist und er den Vorwurf des Betruges durch ihre Kinder ausgesetzt ist.
Ohne Beleg über die Mietzahlungen reicht es nicht für Beratungshilfe. Was meinte ihr?