Hallo zusammen,
im Grundbuch ist eine Arresthypothek als Sicherungshypothek i.H.v. 40.000 € für das Land xy eingetragen.
Das Finanzamt beantragt nun die Umwandlung der Arresthypothek in eine Zwangssicherungshypothek.
Hierzu führt es auf, dass der Schuldner dem Land xy noch folgende Abgaben schuldet: Umsatzsteuer etc. + hinzu kommen rückständige Forderungen aus einem 2. Haftungsbescheid nebst Vollstr-Kosten.
Insgesamt über 500.000,00 €.
Geht das so?
LG und danke im Voraus