Der Notar hatte mir schon signalisiert, dass er die reine Unterschrift auch etwas dürftig fand, und ich habe mich auch schwer getan, die Unterschrift als Willenserklärung auszulegen, die alle im Vertrag für ihn abgegebenen Erklärungen genehmigt, zumal hier der Grundbesitz verschenkt wird (ob verschenkt oder verkauft wird, sollte aber eigentlich keine Rolle spielen). Deshalb habe ich mir ja generell die Frage gestellt, ob es als Genehmigung ausreicht, dass jemand irgendwo seine Unterschrift hinterlässt (mal unabhängig davon, ob die Unterschrift von einem deutschen oder ausländischen Notar beglaubigt wird).
Wenn dies im Regelfall schon ausreichen würde, dann könnte man sich ja im Prinzip doch immer die Genehmigungserklärungen, Vollmachtserklärungen etc sparen, irgendwer gibt für Person X die Erklärungen ab und anschließend unterschreibt Person X dann einfach den Vertrag und lässt die Unterschrift beglaubigen.
Aber ich finde eben gerade im Grundstücksverkehr macht es doch schon Sinn, seinen Willen auch verständlich mitzuteilen. Natürlich unterliegt auch die Handlung "Setzen der Unterschrift" als solche der Möglichkeit der Auslegung, und es erscheint naheliegend, dass er damit den Vertrag insgesamt genehmigen will, aber im Sinne der Rechtssicherheit macht es doch schon Sinn, dass ich erst eine Erklärung abgebe, und die dann auch unterschreibe. Das ist für mich auch der Unterschied, ob ich etwas wie eine Genehmigung unterschreibe, in der ich klar zum Ausdruck bringe, was ich mache (Genehmigung erteilen), oder ob ich die Unterschrift unter Erklärungen von anderen setze (hier der Vertrag).
Auslegung ist ja gut und schön, wenn ich auch eine Erklärung habe, die ich auslegen kann.. Hier interpretiere ich aber fröhlich alles in eine Unterschrift, was ich so brauchen könnte, und da tue ich mich einfach schwer. Daran ändert es auch nichts, dass die Unterschrift beglaubigt wird.
Aber dennoch freue ich mich über die kleine Diskussion, da lernt man erstens immer einiges - vielen Dank noch mal an der Stelle - und man bekommt noch mal gute Denkanstöße.
In meinem speziellen Fall habe ich nun doch noch eine "Klarstellung" seiner Willenserklärung gefordert - der gute Mann ist nicht mehr der Jüngste, lebt in Schweden (ob er deutsch kann weiß ich nicht) und ob er damit verstanden hat, dass sein Grundbesitz hier munter verschenkt wird, kann ich nicht nachvollziehen.
Da möchte ich doch schon wenigstens einen Satz der Bestätigung in der Akte.