Dies haben wir heute im Büro diskutiert:
"Die Eheleute setzen in Form eines gemeinschaftlichen Testaments jeweils den Überlebenden zum Vorerben des Erstverstorbenen ein und einen bestimmten Dritten zum Nacherben des Erstverstorbenen und nach dem zweiten Erbfall auch zugleich zum Erben des Überlebenden ein.
Klar ist, dass beim ersten Todesfall zwei getrennte Vermögensmassen und zwar - das von der Vor- und Nacherbschaft betroffene Vermögen des Erstverstorbenen und das eigene Vermögen des überlebenden Ehegatten.
Kann er über dieses eigene Vermögen jederzeit frei testieren oder ist er auch hier an die Bestimmungen des gemeinsamen Testaments gebunden und muss deshalb sein Vermögen dem im gemeinschaftlichen Testament bestimmten Dritten vererben?"
Danke schon mal für eure Antworten:)
Es grüßt euch Jana