Hallo,
ich bin total neu auf dem Nachlassgebiet und bin mir gerade nicht sicher, ob ich überhaupt zuständig bin.
Der Erblasser hat ein Testament hinterlassen, in welchem er TV anordnet und einen TV bestimmt. Sollte dieser nicht mehr TV sein wollen, so soll er einen neuen bestimmen.
Der TV hat sein Amt angenommen und dann sind die Erben gekommen und haben die teilweise Anfechtung des Testaments (u. a. auch die Anordnung der TV) erklärt. Daraufhin hat der TV sein Amt niedergelegt und einen neuen TV bestimmt.
Dieser hat mit den Erben eine Vereinbarung geschlossen, in welcher diese Anfechtungserklärung zurücknehmen, das Testament so akzeptieren wie es ist. Jetzt erst geht bei mir die Annahmeerklärung des TV ein. Diese muss ich nun entgegen nehmen und außerdem ist noch ein TV-Zeugnis beantragt.
Das Verfahren war ursprünglich bei uns im Ba-Wü. einen Bezirksnotar zugewiesen. Dieser ist nach der Amtsniederlegung des alten TV verstorben und ich habe den Fall geerbt. Bis ich mich nunmehr mich in die Sache reingelesen hatte, war die Annahmeerklärung des neuen TV da samt Antrag auf TV-Zeugnis.
Bin ich da jetzt zuständig? Die Erben haben ja die Anfechtung mittlerweile zurück genommen. Allerdings wäre ich von Anfang an zuständig gewesen, hätte ich bei der Anfechtungserklärung die Sache dem Richter (bzw. in Ba-Wü. Bezirksnotar) vorgelegt, und dieser hätte bis zum Schluss die Sache weiter gemacht oder bin ich nun aufgrund der Einigung zwischen neuen TV und den Erben wieder zuständig?
Ich muss dazu sagen, dass ich die Sache bereits vorgelegt habe und sie wieder zurück bekommen hat, da man der Meinung ist, dass der Ppflg. zuständig ist. Muss ich das da jetzt echt machen?
Ich bin echt planlos und sorry falls es eindeutig ist und ich es nicht blicke...