Hallo,
ich habe leider folgendes Problem:
GbR aus 8 Personen ist in mehreren GB eingetragen. Eine Gesellschafterin ist letztes Jahr verstorben, Erbnachweis liegt vor. Anfrage nach GV ergab, dass es einen älteren GV gibt, der mehrfach geändert wurde (liegt nicht vor!). Nun wurde ein not. GV eingereicht, in welchem die Gesellschafter und die beiden Erben der verst. Mitgesellschafterin (beide Erben sind gleichzeitig auch bereits Mitgesellschafter) den alten GV und die Änderungen insgesamt neu fassen. Darin befindet sich auch eine Nachfolgeklausel (Fortsetzung mit Erben bzw. Vermächtnisnehmern). Die Neufassung erfolgte aber eben nach dem Tod der Mitgesellschafterin.
Ich stelle mir nun die Frage, ob dieser neue GV überhaupt heranzuziehen ist für die Berichtigung der GB. Ohne nun eine Grundlage zu haben (Suche war bisher erfolglos), würde ich davon ausgehen, dass der GV zum Zeitpunkt des Todes der Mitgesellschafterin die Grundlage bildet. Wäre darin zB gar keine Nachfolgeklausel/Eintrittsklausel enthalten, wäre die GbR wohl in diesem Zeitpunkt gem. § 727 BGB aufgelöst gewesen und in eine Liquidationsgesellschaft übergegangen. Ich stehe gerade tatsächlich ziemlich auf dem Schlauch und habe bisher in Literatur und Rspr. nichts gefunden.
Hat jemand einen Rat?