Hey kurze Frage an euch:
Habe einen 11-er Antrag bei welchem die Partei den Einwand der Stundung erhoben hat (Festsetzung wäre somit abzulehnen, ist mir klar).
Der RA will davon nichts wissen und widerruft die angebliche Stundung und besteht nunmehr auf Festsetzung.
Kann er das einfach so erklären, bzw. habe ich die Wirksamkeit des Widerrufs zu prüfen? Ich kann mir das schlecht vorstellen, habe aber bisher nichts explizites diesbzgl. gefunden.