Hallo,
eingetragen ist ein Wohnungseigentum. Dies betraf ursprünglich ein Flurstück, mittlerweile betrifft es durch Katasterfortführung drei.
Ein Kaufvertrag wurde geschlossen über das in dem Blattverzeichnete Wohnungseigentum, jedoch „verkleinert“, d.h. nur betreffend eine Teilfläche des ursprünglichen Flurstücks (offenbar dasjenige der drei Flurstücke auf dem das Haus steht). In der Vorbemerkung des Vertrags steht, dass der Rest der derzeit auch noch von sämtlichen Wohnungseigentumen umfassten Flächen an andere Personen verkauft werden soll.
Kann vor Veräußerung der Flächen an andere Personen eine AV an dem „großen“Wohnungseigentum zur Sicherung des Erwerbs des „kleinen“ Wohnungseigentums eingetragen werden?
VG