Das Grundübel ist, dass zu selten Nachlasspfleger bestellt und ohne weitere Recherchen das Fiskuserbrecht festgestellt wird. Auch das ist hier bei uns auffällig, dass in Niedersachen die Zahl der angeordneten Nachlasspflegschaften zurück ging und viele alteingesessenen Pfleger über Arbeitsmangel klagen. Irgendwie passt das schon alles in ein gewisses Bild.
Der von AR-Man geschilderte Fall mit 1.000 Euro Sparguthaben ist genau so ein Fall. Was ist mit der Wohnung? Was mit Versicherungen? Dem Energieversorgungsträger und so weiter? 1.000€ Sparguthaben? Girokonto? Klassischer Fall für eine Nachlasspflegschaft. Die Hinterlegung ist nur vorläufige Sicherungsmaßnahme.
Also ich habe deutlich (!) mehr Zwangsversteigerungsverfahren gegen Nachlasspfleger als gegen ein Bundesland als Erbe.
Ich finde es irgendwie allerdings mehr als fragwürdig (und merkwürdig), wenn irgendein "Externer" (auch noch vom Finanzamt, wenn ich das oben richtig verstanden habe) das NACHLASSGERICHT schult. Ich dachte, das Gericht wäre der Fachmann! Das ist ja, wie wenn mir einer von der Bank etwas zum Versteigerungsrecht erklären will. Er kann mir gerne darlegen, was die Banken so machen, zB bei Löschungsansprüchen gegen sie oä, aber doch NICHTS (!!!) zu MEINER Arbeit!