Ich habe folgenden Fall zu beurteilen:
Die Vereinssatzung sieht vor, dass die Mitgliederversammlung "den Vorstand" wählt. Eine Wahl nach Funktionen sieht die Satzung nicht (ausdrücklich) vor, sie sieht aber vor, dass der Vorstand mindestens aus einem 1. Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzender und einem Schatzmeister bestehen muss. Vertretungsberechtigt im Außenverhältnis sind der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende und jeweils ein weiteres Vorstandsmitglied jeweils zu zweit.
In der Mitgliederversammlung werden vier Personen in den Vorstand gewählt, ohne dass diese vorab erklären, für welche Funktion jeweils kandidiert wird. Die vier gewählten Personen vertreten die Ansicht, dass sie intern bestimmen können, wer 1. Vorsitzender, wer stellvertretender Vorsitzender, wer Schatzmeister und wer einfaches Vorstandsmitglied wird.
Ich halte das für problematisch.
Hatte jemand schon einen solchen Fall und gibt es ggf. Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage?