Kurze Frage an die Nachlaßexperten. Ich habe hier eine Bescheinigung des Notariats Tübingen dahingehend, dass der Erblasser aufgrund eines notariellen Erbvertrages von seiner Ehefrau allein beerbt worden ist. Sodann Unterschrift und Dienstsiegel, kein Ausfertigungsvermerk. So etwas habe ich noch nie gesehen. Ich gehe nicht davon aus, dass dies ein Erbschein sein soll. Zur hier beantragten Grundbuchberichtigung würde ich dann noch den Erbvertrag nebst EÖ-Protokoll benötigen.
Notariat Tübingen - Bescheinigung über Erbfolge
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So etwas habe ich noch nie gesehen.
Sowas gibt's auch im restlichen Bundesgebiet nicht. Das ist BaWü-(Alt)Spezial. Auf dieser Grundlage wurden dann zB Bankkonten umgeschrieben, ohne dass man ein förmliches Erbscheinsverfahren durchführen musste. -
Sowas schicken wir hier massenweise raus, allerdings ohne die Überschrift "Bescheinigung". Es handelt sich um formlose Antworten auf formlose Anfragen, wer Erbe nach XY geworden ist. Meist formulieren wir auch eher zurückhaltend ("kommt als Erbe in Betracht"). Natürlich kommt so etwas nicht als Eintragungsgrundlage in Betracht. Es genieß nicht die Richtigkeitsvermutung wie der Erbschen und kann auch nicht "ausgefertigt" werden.
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Danke für die Erläuterungen und schönes Wochenende
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Es handelt sich um formlose Antworten auf formlose Anfragen, wer Erbe nach XY geworden ist. Meist formulieren wir auch eher zurückhaltend ("kommt als Erbe in Betracht").
Diese Bescheinigungen ("kommt als Erbe in Betracht") sind normal. Die württembergischen "Bescheinigungen" (mit Dienstsiegel!) sind da eine ganz andere Nummer.
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