Im Grundbuch soll ein Wohnrecht gelöscht werden. Der Berechtigte steht seit einigen Jahren unter Betreuung.
Im Jahre 2012 wurde die Löschungsbewilligung bzgl. dieses Rechts durch den seinerzeitigen Betreuer erteilt
und auch rechtskräftig durch das Betreuungsgericht genehmigt, es wurde jedoch nichts beim GBA eingereicht.
Zwischenzeitlich hat ein Betreuerwechsel stattgefunden. Kann der neue Betreuer von der seinerzeitigen
Bewilligung/Genehmigung Gebrauch machen?
Weder das Betreuungsgericht noch der neue Betreuer wissen, warum die Angelegenheit seinerzeit nicht
weiterverfolgt wurde.