Hallöchen,
mir ist klar, dass ich bei der Beratungshilfe keine Erfolgsaussichten prüfe. Was macht ihr aber, wenn es offensichtlich nichts werden kann? Läuft das über Mutwilligkeit?
Folgender Fall:
Antragsteller möchte Beratungshilfe, weil ihm die Krankenversicherung gekündigt hat.
Dadurch fällt jetzt auch das Krankengeld weg.
Hintergrund ist der nicht lückenlose Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (diese muss nachgewiesen werden, da das Beschäftigungsverhältnis beendet ist).
Nun hätte er einen Monat Zeit für den Widerspruch gehabt. Sofern sein Brief nicht 2 Wochen oder länger unterwegs war, war die Frist schon bei Einreichung des Beratungshilfeantrags abgelaufen. Dieser liegt hier nun urlaubsbedingt auch schon wieder zwei Wochen. Die Frist ist schätzungsweise vor einem Monat abgelaufen.
Hier ist ja eigentlich nichts mehr möglich. Ließe sich eine Zurückweisung über Mutwilligkeit begründen?
(Mal davon abgesehen, gibt es hier m.E. auch kein Rechtsschutzbedürfnis. Mittlerweile bezieht der Antragsteller ALG II, ein evtl. vorhandener Krankengeldanspruch würde verrechnet werden. Er könnte sich bei einer anderen KV freiwillig versichern, das Jobcenter übernimmt die Kosten).
Übersehe ich etwas? Ist hier irgendwo noch Raum für Beratungshilfe (meinetwegen unter Anpassung der Angelegenheit)?