Schönen guten Tag,
Beklagter obsiegt, wohnhaft in München.
Sein PBV sitzt in Stuttgart.
Er macht nunmehr reale Reisekosten geltend, die deutlich unter den fiktiven Reisekosten eines am Sitz des Mandanten ansässigen Anwalts liegen.
Jedoch gehört der PBV einer Kanzlei an, welche eine Niederlassung in Potsdam hat. Gerichtsort ist Berlin.
Kl. sagt, nur Reisekosten von Potsdam nach Berlin, da PBV einen Kollegen unterweisen hätte können.
Bekl. sagt volle Kosten, weil er hätte ja auch am Wohnort beauftragen können.
was meint ihr? Ist so eine Unterweisung eines Kollegen der Kanzlei zumutbar?
Schwierigkeit der Angelegenheit würde ich auf mittel bis schwer einschätzen.
Grüße