Hallo,
ich bin heute aus Versehen über eine Stelle in der Kommentierung von Zöller gestoßen, welche besagt dass eine Verzinsung von Gerichtskostenvorschüssen im KFV nicht erfolgt. Bislang habe ich da nie Unterschiede gemacht und stets verzinst. Jetzt bin ich verwirrt. Habe ich das nur falsch verstanden oder macht das tatsächlich irgendjemand von euch auch so?