Bewilligt und beantragt ist die Eintragung einer Reallast.
Die Reallast besteht darin, dem Berechtigten, für den Fall der Zerstörung eines bestimmten Gebäudes, eine andere Wohnung auf dem Grundstück, zu gewähren oder -falls dies nicht möglich ist- ihm eine Geldrente in der Höhe zu leisten, die erforderlich ist, um eine vergleichbare Wohnung in derselben Straße zu mieten.
1) Kann die Überlassung einer Wohnung wie oben Inhalt einer Reallast sein?
2) Falls ja. Ist vorliegend nicht eine Wohnungsreallast einzutragen und folglich auch eine solche zu bewilligen und zu beantragen? Oder reicht hier die Eintragung "Reallast" aus?