Hallo, ich habe folgendes Problem:
in zeitlicher Reihenfolge:
- Mahnbescheid über 4000,00 €
- Gesamtwiderspruch
- Klageantrag über 3000,00 €, im Übrigen Klagerücknahme
- Rücknahme des Widerspruchs
- Antrag auf Erlass VB und zwar über 4000,00 EUR.
Ist das nach der teilweisen Klagerücknahme noch möglich?
Danke für Denkanstösse!