Hallo zusammen,
ich habe einen nervigen Fall auf dem Tisch, bei dem ein Rechtspfleger 1983 zum Teil falsche Erbanteile übertragen hat.
Vorgetragen als Eigentümer aufgrund Erbfolge bzgl. verschiedenen Erbengemeinschaften war
4x die A und 4x der B.
Es erfolgte im Jahr 1982 eine Erbanteilsübertragung von B auf C. Der Rechtspfleger hat diese Erbanteilsübertragung zweimal richtig von B auf C und zweimal falsch von A auf C eingetragen.
In der Folge sind ausschließlich Erbfolgen und Erbanteilsübertragungen eingetragen worden, also Chaos hoch 10 weil etliche falsche Eintragungen bzgl. A und B erfolgt sind.
A war gar nicht betroffen und bzgl. der vergessenen Anteile von B sind die weiter eingetragenen Erbfolgen auch falsch.
Nun fordert der Betreuer einer falschen Eigentümerin die Berichtigung, weil seine Mutter Grundsteuer für das Grundstück bezahlen soll, aber gar keine Eigentümerin ist.
Kann ich nun aufgrund Grundbuchberichtigung (Erbfolgen) die derzeit richtigen Eigentümer eintragen? Muss ich vorher alle anhören?