Hallo,
es sollen insgesamt 30 WEG-Einheiten (anzulegende Blätter) entstehen. Hierbei gehört zu jeder Wohnung auch jeweils eine Abstellkammer. Diese Abstellkammer soll jeweils Teileigentum darstellen. Dies ist ja auch ohne weiteres möglich, es kann ohne Probleme als Wohnungs- und Teileigentum gebucht werden. Nun soll jedoch dem MEA bzgl. einer Einheit nur hinsichtlich der Abstellkammer (die Wohnung soll hiervon nicht betroffen sein!) das SNR an einer Teilfläche neben dem Gebäude eingeräumt werden. Geht das ohne Weiteres?
LG