Hallo,
ich habe jetzt den 1. Fall, dass der Verein zur Mitgliederversammlung nur über Whats App eingeladen hat. Weiß jemand, ob es eine Entscheidung geht, ob das für das Erfordernis der Schriftlichkeit ausreicht?
Verein-Einladung zur MV über Whats App
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beck-online.GROSSKOMMENTAR
GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann
Hrsg: Hager
Stand: 01.09.2019
Rn. 54"Eine Erklärung via WhatsApp oder per SMS erfüllt daher die Voraussetzungen des § 127 Absatz 2."
Das fällt auch unter TK-Anlagen im Sinne von § 3 Nr. 23 TKG, was nach § 127 II BGB für die Schriftform ausreichend ist.
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Die Form stimmt wohl. Ich hätte allerdings Bedenken, wenn sich herausstellt, dass mit dieser Einladung mangels technischer Ausstattung nicht alle Mitglieder erreicht wurden und diese somit (bewusst oder unbewusst) nicht eingeladen wurden.
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Das habe ich vorausgesetzt, da ja nur noch wegen der Einhaltung der Schriftform gefragt wurde. Aber vielleicht war das Problem auch (noch) nicht gesehen.;)
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