Hallo zusammen,
ich muss mich hier auch mal dranhängen...
ich soll zum ersten Mal einen Umgangspfleger verpflichten... ist das seit 01.01.2023 noch erforderlich?
Nein, siehe BeckOK BGB/Veit, 66. Ed. 1.1.2023, BGB § 1684 Rn. 129:
ZitatDiese Verpflichtung ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts entfallen (BT-Drs. 19/2445, 188, 327). Seit dem 1.1.2023 werden Umgangspfleger nur noch durch gerichtlichen Beschluss bestellt.