Hallo zusammen,
ich habe in anderen Threads Nichts gefunden, das genau auf mein Problem passt, deshalb hier meine Frage:
Ich habe ein Gewässer (Fluss) welches im Grundbuch als Flst. gebucht ist und der Gemeinde gehört. Als Anlieger gibt es ein Grundstück, das ebenfalls der Gemeinde gehört und ein Grundstück, dass einer Privatperson gehört.
Durch natürliche Verlandung ist nun ein kleiner Nebenarm des Gewässers verschwunden und zu Land geworden, laut Vermessungsamt nach § 8 BayWG.
Ich soll nun einen FN vollziehen wonach beim Gewässer ein paar qm weniger vermessen wurden und bei den beiden anliegenden Grundstücken jeweils ein paar qm mehr.
Ich habe damit nun aber etwas Bauchschmerzen, weil der Eigentümer des Gewässers (Gemeinde) hieran offenbar überhaupt nicht mitwirkt, ich würde ihr also einfach so ein paar qm Eigentum wegnehmen.
Kann das richtig sein bzw. so einfach gehen?
Laut Sieder/Zeitler/Schwendner BayWG Art. 8 Rn. 18 kann "[FONT=Verdana,Arial,Helvetica,sans-serif]die Grundbuchberichtigung erfolgen, wenn Gewässereigentümer und Ufergrundstückseigentümer in der Frage der eingetretenen Rechtsfolge übereinstimmen". Was bedeutet das denn dann für mich im Grundbuchverfahren? In welcher Form müsste diese Zustimmung erfolgen?
Außerdem habe ich noch den Art. 13 BayWG gefunden und bin mir nicht sicher, ob oder wann dieser Anwendung findet und wann nicht.
Kann hierzu jemand etwas helfendes beitragen?
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