X und Y sind im Grundbuch als Eigentümer zu je 1/2 Anteil eingetragen. Jetzt übertragen X und Y den gesamten Grundbesitz an Z, so dass Z Alleineigentümer wird.
Außerdem soll im Grundbuch jeweils ein Nießbrauch an der übertragenen Miteigentumshälfte für den jeweiligen Veräußerer eingetragen werden.
Wenn ich das richtig verstehe müsste ich jetzt je einen Nießbrauch für X und einen für Y eintragen, lastend aber nur jeweils auf deren früherem 1/2 Anteil.
Geht das überhaupt? Wenn ja müsste die Eintragung wie folgt lauten: lastend auf dem früherem 1/2 Anteil von X: Nießbrauch für X?