Hallo liebe Gemeinde,
ich habe hier einen Fall, wo ich ein bisschen auf dem Schlauch stehe.
Der Rechtsanwalt rechnet seine Pflichtverteidigergebühren ab und macht u.a. eine Terminsgebühr für eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht gem. Nr. 4108 VV RVG geltend.
An diesem Tag ist ein Vermerk des Richters, wonach anlässlich eines vorangegangenden Termins persönlich mit dem RA und dem StA Rücksprache gehalten wurde. Der StA erklärte hier Einverständnis mit einer vorläufigen Einstellung. Der RA stimmmte für den Angeklagten ebenfalls zu.
Grundsätzlich ist das ja kein Hauptverhandlungstermin, es wurde nicht zur Sache aufgerufen. Es wurde jedoch zur Hauptverhandlung an dem Tag geladen, wo die persönliche Rücksprache stattfand.
Welche Gebühren bekommt denn der Rechtsanwalt jetzt dafür?
Liebe Grüße und danke für die Hilfe