Hallo liebe InsolvenzlerInnen,
folgender Fall.
Das Insolvenzverfahren steht vor dem Abschluss, das heisst, der Schlusstermin ist erfolgt und ich setze gerade die Vergütungen des IV und der Gläubigerausschussmitglieder fest, damit der IV dann die Verteilung vornehmen kann.
Allerdings hat ein Gl.Ausschussmitglied keinen Antrag gestellt.
Ich habe alles versucht, mehrmalige Fristsetzung, zuletzt sogar mit dem Zusatz, dass wenn binnen zwei Wochen kein Antrag vorgelegt wird, ich davon ausgehe, dass auf eine Vergütung verzichtet wird.
Darauf kam natürlich die Stellungnahme, dass auf keinen Fall verzichtet wird. Dann letztmalige Fristsetzung von mir und natürlich wieder keine Reaktion.
Ich würde das Verfahren nun zum Ende bringen und den Verwalter verteilen lassen.
Ein Problem habe ich, wenn danach dasAusschussmitglied einen Antrag stellt. Woraus soll das dann beglichen werden?
Meine Überlegung war, einen Schätzbetrag festzusetzen, den Beschluss rechtskräftig werden zu lassen und den entsprechenden Betrag vom IV hinterlegen zu lassen.
Allerdings, auf welcher Grundlage soll ich was festsetzen, auch wenn es nur ein Schätzbetrag ist, wenn ich keinen Antrag habe?
Und desweiteren bezweifele ich, dass die Hinterlegungsstelle den Betrag annimmt.
Habt ihr eine Idee?
Danke sagt Easy