Hallo zusammen.
Mit der Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden.
Es wurden 2 Anträge auf Todeserklärung für dieselbe Person eingereicht. Ich habe die Anträge zu einem Verfahren zusammengefasst und nach Aufklärung des Sachverhalts ein Aufgebot erlassen. Die Antragssteller habe ich nach § 19 VerschG mit aufgenommen.
Nunmehr hat der Verschollene zwei Geschwister die ähnliche Namen haben. Der Eine heißt xxx aaa und der Zweite xxx bbb (xxx = erster Vorname, aaa; bbb = jeweiliger zweiter Vorname, unterstrichen ist der jeweilige Rufname).
aaa ist verstorben.
Der Antrag wurde für xxx bbb gestellt, bei Erstellung des Aufgebots habe ich als Antragssteller versehentlich xxx aaa genommen.
Kann ich das Aufgebot jetzt noch berichtigen? Eine Veröffentlichung an der Gerichtstafel ist bereits erfolgt. Ich habe gesehen, dass die Berichtigung von Aufgeboten in dem Fachforum durchaus kontrovers diskutiert wird.
Oder ist dies hier kein Problem, da ich noch den weiteren Antragssteller habe. Für diesen dürfte das Aufgebot auf alle Fälle wirksam durchgeführt worden sein?
Was meint ihr?