Ich bin hilflos,
Erblasser stirbt 1991 und Ehefrau sowie Geschwister und deren Abkömmlinge schlagen die Erbschaft aus.
Im September 2019 geht eine Anfechtungseklärung eines Bruders ein, da jetzt Grundbesitz aufgetaucht ist.
Wen muss ich jetzt informieren nach § 1957 Abs. 2 BGB ?
Fiskalerbrecht wurde nicht festgestellt und der Erbe, der die Ausschlagung angefochten hat, ha jetzt einen Erbschein beantragt, der ihn als Alleinerbe ausweisen soll.
Muss ich jetzt den Erbscheinsantrag den anderen schicken, die die Erbschaft ausgeschlagen haben ?