Hallo zusammen,
der Rechtsanwalt macht über 100 EUR tatsächliche Kopiekosten geltend. Mit der Begründung, dass die Kopien in A1 und A2 (Baupläne in Farbe) notwendig waren. Die Gegenseite sagt, dass nur die Pauschale nach Nr. 7000 geltend gemacht werden kann. Hilfsweise ein wesentlich günstigeres Kopieren der Pläne im Copy-Shop. Hierzu legt die Gegenseite einen Kostenvoranschlag von 11 EUR vor.
Leider stehe ich nun auf dem Schlauch... Kann ich auch die tatsächlichen Kosten des RA festsetzen (wenn m.E. notwendig) oder hat die Gegenseite recht und ich kann nur die Pauschale nach Nr. 7000 festsetzen, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand?