Brauche ich die Genehmigung durch den jetzt eingetragenen GF auch dann, wenn die Gmbh i.Gr. bei Auflassung durch den GF vertreten wurde und dieser gleichzeitig auch einziger Gesellschafter zu diesem Zeitpunkt war? Es handelt sich um eine Einbringung des Grundstücks in die GmbH (Sacheinlage).
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