Die Kirchengemeinde K teilt dem Grundbuchamt per E-Mail mit, dass die Kirchengemeinde A und B zur Kirchengemeinde C fusioniert haben und bittet die entsprechenden Grundbucheinträge hinsichtlich des Eigentums zu berichtigen.
Als Nachweis ist in der Anlage die Kopie einer mit Siegel und Unterschrift versehenen Bestätigung des zuständigen Oberkirchenrats beigefügt.
Die Kirchengemeinde K hat weder mit den ehemaligen Kirchengemeinden noch mit der neu entstandenen Kirchengemeinde etwas zu tun und müsste Ihre Antragsberechtigung nachweisen. Seht ihr das auch so?
Bzgl. der lediglich in Kopie vorgelegten Bestätigung bin ich mir nicht sicher ob ich diese als Freibeweis gelten lassen kann oder ob die Vorlage im Original erforderlich ist. Was meint ihr?