Guten Abend liebe Gemeinde,
ich habe eine Anfrage, eine nicht börsennotierte (natürlich) Aktiengesellschaft schnell und leise aus dem Handelsregister löschen zu lasen (ich liebe die Formulierungen der Beteiligten)
Zum Sachverhalt:
Die Aktiengesellschaft ist seit zwei Jahren nicht mehr aktiv, zur verteilendes Vermögen nicht vorhanden.
Bei der GmbH ist das ja verhältnismäßig einfach und - wenn es nach den Steuerberatern geht - schon fast gängige Praxis die Gesellschaft ohne Liquidation zur Löschung zu beantragen (entsprechende Versicherung des GF in der Anmeldung vorausgesetzt).
In einem Artikel einer köln-bonner Anwaltspraxis habe ich jetzt gelesen, dass das auch für die Aktiengesellschaft möglich ist.
Jetzt meine Katalog an Fragen:
kann der Gesellschafterbeschluss (Einstimmigkeit vorausgesetzt) privatschriftlich gefaßt werden oder ist die Beteiligung des Notars erforderlich?
der Aufsichtsrat bestellt einen Liquidator?
der Liquidator unterschreiben die Registeranmeldung mit den Versicherungen analog zur Anmeldung der GmbH?
Mein Chef und ich (zusammen fast 60 Jahre Berufserfahrung) haben das noch nicht gemacht, aber es wäre für die Gesellschaft das einfachste und augenscheinlich sind die Voraussetzungen auch gegeben.
Könnt Ihr mir Eure Einschätzung geben? Ich danke schonmal für Euer Feed-Back.