Zwangsteilzeit

  • Man wird ja richtig bescheiden, aber wenn einem das nicht mal gewährt wird - mir droht 1/2 Arbeitszeit mit entsprechender Gehaltskürzung. Dafür schickst du keinen Hund vor die Tür! Das hat mit Fürsorgepflicht und "angemessener Alimentation" nun gar nichts mehr zu tun.

  • Vielleicht mal zur Versachlichung der Diskussion. Es geht um folgendes:

    Zitat

    § 47 a1)Hamburgisches Beamtengesetz


    (1) Von der Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit soll abgesehen werden, wenn er unter Beibehaltung seines Amtes seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstfähigkeit).
    (2) 1 Die Arbeitszeit des Beamten ist entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit herabzusetzen. 2 Er kann mit seiner Zustimmung auch in einer nicht seinem Amt entsprechenden Tätigkeit eingeschränkt verwendet werden.
    (3) Von einer eingeschränkten Verwendung des Beamten nach Absatz 2 soll abgesehen werden, wenn ihm nach § 47 Absatz 3 ein anderes Amt oder eine geringerwertige Tätigkeit übertragen werden kann.
    (4) 1 § 49 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass der Dienstvorgesetzte über die Herabsetzung der Arbeitszeit entscheidet. 2 § 69 Absatz 2 Satz 4 gilt mit der Maßgabe, dass von der regelmäßigen Arbeitszeit des Beamten unter Berücksichtigung der verminderten Arbeitszeit nach Absatz 2 auszugehen ist.
    1)Geändert 21.9.2005 (HmbGVBl. S. 400)


    Abgesehen vom Verhalten einzelner Dienststellen gegenüber den Beschäftigten, ist für den Ausgangsfall von Ralf in erster Linie dieses Gesetz entscheidend. Darüber, denke ich, sollte auch im Hinblick auf das Schwerbehindertengesetz diskutiert werden.
    Mich würde z.B. interessieren, ob Ihr in Euren Bundesländern auch solch eine Regelung über die zwangsweise Herabsetzung der Arbeitszeit habt.

  • das hamburgische beamtengesetz ist ja logisch: wer noch mindestens 50 % der arbeitszeit arbeit leisten kann, ist nicht gleich ganz dienstunfähig, sondern reduziert zu beschäftigen.

    die frage ist für mich doch aber mehr, was mit den leuten ist, die zeitlich ggf. auch mehr oder sogar voll einsetzbar sind, jedoch in der zeit naturgemäß aufgrund behinderung nicht die selbe menge arbeit schaffen können.
    wer z. b. nur 1 arm hat, braucht für die dateneingabe am pc sicherlich länger, kann aber den 8-stunden-tag machen. wie ist DAS geregelt?

  • Hauptsache anwesend sein. Popeln ist nicht ausdrücklich verboten. Frage: Wann werden Leute, die mit ihrem Pensum in der Arbeitszeit nicht fertig werden zu einer Zwangsüberzeit verurteilt (natürlich bei mehr Talern?)?????

  • Zitat von oL

    wer z. b. nur 1 arm hat, bracht für die dateneingabe am pc sicherlich länger, kann aber den 8-stunden-tag machen. wie ist DAS geregelt?



    Da bringst du u.a. mein Problem auf den Punkt. Man äußert sich nicht, dass oder ob es geregelt ist. Den Verwaltungen sind solche Konstellationen wohl nicht sonderlich genehm. Da versteckt man sich lieber hinter fadenscheinigen Gutachten.

    Ich bin auch der Meinung, dass man mit 8 Std. Arbeitszeit und einem angemessenen Pensum bei SchwB dem Staat dienlicher ist als bei 50 % Arbeitszeit und reduziertem Pensum, wobei ich mir dann den Pebb§y-Trick nicht gefallen lassen würde.

    Aber man geht ja grundsätzlich den Weg des geringsten Widerstands nach dem Motto: Der wehrt sich schon nicht - Pustekuchen!

  • Zitat von dreizehn

    Man äußert sich nicht, dass oder ob es geregelt ist. Den Verwaltungen sind solche Konstellationen wohl nicht sonderlich genehm. Da versteckt man sich lieber hinter fadenscheinigen Gutachten.


    Man kann aber doch nicht ohne eine gesetzliche Regelung jemanden zwangsweise in Teilzeit schicken. Das gab es früher in Hamburg auch nicht und wurde erst durch den § 47 a HmbBeamtenG relevant. Was ich von dem Gesetz halte, habe ich oben schon erwähnt. Ich denke, eine gut funktionierende Gesellschaft sollte als Solidargemeinschaft in der Lage sein, ökonomisch und soziologisch, eine Vollintegration von Schwerbehinderten zu ermöglichen. Und gerade der Staat sollte da beispielhaft vorangehen. Leider sind häufig genug gegenteilige Verhaltensweisen festzustellen.

    Zitat

    Ich bin auch der Meinung, dass man mit 8 Std. Arbeitszeit und einem angemessenen Pensum bei SchwB dem Staat dienlicher ist als bei 50 % Arbeitszeit und reduziertem Pensum


    Sicher, denke ich auch. Allerdings aus Sicht der Arbeitgeber nicht, was den monetären Aspekt anbelangt. Letztlich geht es um Haushaltssanierung, nicht um menschliche Schicksale. Eine bedauerliche Fehlentwicklung.

    Zitat

    wobei ich mir dann den Pebb§y-Trick nicht gefallen lassen würde.


    Tja, auch so kann man Pensen erhöhen. Wir älteren kennen, denke ich, noch bessere Zeiten, wo noch individueller, nicht so technokratisch wie heute, gesteuert wurde.
    Alles sehr bedauerlich.

  • ich weiss nicht, da bleibt irgendwie ein komischer beigeschmack zurück; zunächst werden beim staat leute mit behinderung bevorzugt eingestellt und dann sollen sie ja doch die volle leistung bringen müssen.

    für die, die meine beiträge hier im forum verfolgt haben sollten, ist es ja kein geheimnis, dass ich an sich strikt für bezahlung nach leistung eintrete. aber doch nicht für leute mit behinderung - das geht doch gar nicht. für mich ein fall für einen wohl fälligen musterprozeß.

    und was hat es denn mit diesem pebb§y auf sich? hab ich noch nie gehört davon.

  • Pebb§y ist eine Erfindung, mit der man nicht direkt ausdrücken muss, dass ein Dezernat künstlich heruntergefahren wird. Eine Realbelastung von 150 % im Dezernat wird "umtauft" auf 100 %.
    Auf diese Weise sind Inso-Belastungszahlen z.T. geviertelt (!) worden, Zivildezernatsbelastungen wurden halbiert usw.
    Eine Sonderbehandlung für SchwB gibt es nicht.
    Jetzt stimmen die Zahlen wieder und keiner hat einen Grund, zu jammern. Die Akten sind aber keinesfalls weniger geworden - eher umgekehrt.
    Die Erkenntnisse wqill man aufgrund irgendwelcher zweifelhaften und lächerlichen Erhebungen gewonnen haben... :sagnix:

    In Wirklichkeit ist es nichts weiter als ein Belastungsbetrug an den Bediensteten, um den Haushalt weiter zu sanieren.

  • Moin 13! Ich habe DIE Lösung für dich gefunden. Rechne dochmal nach,wie hoch die Ansprüche deiner Familie auf Witwenrente und Halbwaisenrente sind. Die müssten zumindest höher als 50 % sein. Und da der grösste Kostenfaktor rausfällt, geht es in der Gesamtschau deiner Sippe wesentlich besser. Denk immer daran, daß du für einen angemessenen Unterhalt alles tun mußt. Opfer müssen sein. Trotzdem toitoitoi. Gruß. Ralf

  • Ach ja, die Zwangsteilzeit kann auch noch zum Bumerang werden. Wie alle größeren Arbeitgeber sind auch die AG dazu verpflichtet, Behinderte einzustellen oder einen Betrag X zu zahlen, falls sie die Quote nicht erfüllen. Und wenn ich einen Behinderten nur Teilzeit beschäftige, kann man ihn wohl auch nur teilweise in diese Quote einrechnen, oder? (FloHH, bitte antworten)

  • in teilzeit gehen und sich dazu nen weiteren job suchen könnte auch ne alternative sein. nem teilzeiter könnte man ja wohl ne nebentätigkeit nicht versagen.

  • Nee. OL. Wenn du nur eine beschränkte Zeit arbeiten kannst, kannste die Genehmigung für die Nebentätigkeit vergessen, dann könntest du ja gleich vollzeit arbeiten.

  • Zitat von Ralf Zeigermann

    Nee. OL. Wenn du nur eine beschränkte Zeit arbeiten kannst, kannste die Genehmigung für die Nebentätigkeit vergessen, dann könntest du ja gleich vollzeit arbeiten.



    Das ist übrigens in dieser Art in den Durchführungshinweisen zur begrenzten Dienstfähigkeit nach § 54a des NBG festgehalten (RdErl. d. MI v. 20.03.2000 = Nds. MBl. 2000 S. 310-312).

    Zitat
    Zitat
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    Ziff. 1.2.12
    Hinsichtlich der Ausübung von Nebentätigkeiten gilt beri Beamtinnen und Beamten, die begrenzt dienstfähig sind, § 73 II 2 NBG mit der Maßgabe, dass an die Stelle der regelmäßigen Arbeitszeit die nach § 54a II 1 NBG herabgesetzte Arbeitszeit tritt. Eine Genehmigung von Nebentätigkeiten ist deshalb in der Regel wegen übermäßiger Beanspruchung der Arbeitskraft zu versagen, wenn diese 1/5 der herabgesetzten Arbeitszeit der Beamtin oder des Beamten überschreitet...

  • Mir hat man jetzt (1 Woche vor Weihnachten) mitgeteilt, daß ich auf 75 % Teilzeit herabgesetzt werde. Ich habe meinem G-Leiter schon mal mitgeteilt, daß ich künftig keine Vertretungs- und Verteilungspläne mehr erstellen werde und auch aus der Vertretung herausgenommen werden möchte. Ach ja, meine niedliche Excel-Datei, die für 7 Kollegen mit 6 unterschiedlichen Pensen die Endziffernvertretung errechnet, werde ich auch nicht kampflos überlassen. Habe ich in meiner Freizeit erarbeitet. Wenn also nur 75 % Flocken, dann auch nur 75,000000000000 % Arbeit.

  • Ich muß das Thema noch mal aufrufen.
    Das Bundesverfassungsgericht soll entschieden haben, dass Beamte ohne ihre Zustimmung nicht in die Teilzeit geschickt werden können. Das soll eine Entscheidung mit Bezug auf Niedersachsen sein. Weiss jemand mehr?

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