In einem gemeinschaftlichen notariellen Testament setzt dieEhefrau den Ehemann als befreiten Vorerben ein. Nacherben beim Tod des Mannessollen die beiden Schwestern der Frau sein.
Für den Fall, dass der Mann vor der Frau versterben sollte,hat sie sich vorbehalten, eine neue Verfügung zu treffen.
Sie hat dann zusammen mit ihrem Mann eine weitere notarielleVerfügung getroffen, die aber keine neue Erbeinsetzung enthält, sondern nur einVorausvermächtnis für ihre beiden Schwestern bezüglich des vorhandenenGrundbesitzes.
Der Ehemann ist vorverstorben. Nach dessen Tod hat die Fraukeine neue Erbeinsetzung verfügt.
Gilt jetzt der vom Grundbuchamt zu beachtende § 2102 BGB,nach dem die Schwestern Ersatzerben sind ? Damit hätte sich dasVorausvermächtnis doch ebenfalls erledigt und ich kann die Schwestern zurGrundbuchberichtigung auffordern !?