Hallo zusammen,
im Grundbuch wurde vor einiger Zeit aufgrund Ersuchen der Staatsanwaltschaft eine Zwangssicherungshypothek (Arrest) eingetragen. Nun liegt mir eine Löschungsbewilligung der Staatsanwaltschaft vor und ein schriftlicher Antrag des Eigentümers auf Umschreibung in eine Eigentümergrundschuld sowie Brieferteilung.
Zu folgenden Überlegungen bin ich mir noch nicht ganz sicher:
1. Brieferteilung ist meiner Ansicht nach eine Inhaltsänderung und bedarf der Form des § 29 GBO. Liege ich da richtig?
2. Ich finde in sämtlichen Kommentaren, die mir so zur Verfügung stehen nur, dass die Umschreibung in eine Eigentümergrundschuld aufgrund löschungsfähiger Quittung möglich ist oder eben gemäß § 868 BGB speziell bei der ZwaSi. Ich habe aber ja eine Löschungsbewilligung, scheidet somit die Umschreibung in eine Eigentümergrundschuld aus?
Ich wäre sehr dankbar für ein paar erhellende Gedanken von euch.