Hallo zusammen,
die Vorschriften der 1. VV LFGG Baden-Württemberg, wonach Verfahren "mit großem Vermögen" an das Landgericht vorzulegen waren, wurden mit Reformstichtag ja aufgehoben.
Die Vorlagen erfolgen weiterhin.
Wo finde ich denn die aktuelle diesbezügliche Vorschrift? Ich vermute mal, dass es eine allgemeine Verordnung gibt, welche auch schon für die anderen Verfahrensgebiete am Amtsgericht vor der Reform galt?
VG Danny