Im vorliegenden Fall wurde das Fiskalerbrecht durch Beschluss festgestellt. NACH Ablauf der Rechtsmittelfrist legt der Fiskus Beschwerde ein.
Nach Hinweis, dass die Beschwerdefrist abgelaufen ist, teilen Sie mit, dass sie die Beschwerde nicht zurücknehmen, da sie erst vor ein paar Tagen von den
die Beschwerde begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben.
Das dürfte aber doch nicht maßgebend sein, oder? Die Beschwerde wäre dann doch trotzdem als unzulässig zurückzuweisen, oder?